Mittwoch, 2. September 2009

Goog­le Buch­su­che – Bundesregierung ver­tei­digt Au­to­ren und Ver­le­ger gegen Goog­le vor US-​Ge­richt

Die Bundesregierung hat ges­tern Abend den sogenannten Ami­cus-​Cu­riae-​Schrift­satz im Rechts­streit um die Goog­le Buch­su­che bei dem zu­stän­di­gen New Yor­ker Ge­richt ein­ge­reicht. Noch bis 4. Sep­tem­ber 2009 kön­nen Ein­wän­de und Be­den­ken gegen den zwi­schen ame­ri­ka­ni­schen Au­to­ren-​ und Ver­le­ger­ver­bän­den und Goog­le ver­ein­bar­ten Ver­gleich (dem sog. Goog­le Book Sett­le­ment) vor­ge­bracht wer­den. Nach dem so­ge­nann­ten Fair­ness-​Hea­ring am 7. Ok­to­ber, bei dem auch die Bun­des­re­gie­rung ver­tre­ten sein wird, ent­schei­det das Ge­richt dar­über, ob der an­ge­streb­te Ver­gleich als fair, an­ge­mes­sen und ver­nünf­tig ge­bil­ligt wird und damit wirk­sam wer­den kann.

Google hat in den USA seit 2004 ohne vorherige Zustimmung der Rechtsinhaber Bücher aus US-amerikanischen Bibliotheken gescannt: Die digitalen Kopien nutzt Google für den Aufbau einer Datenbank (sog. "Google Books"-Projekt). Unter den gescannten Büchern befindet sich auch eine Vielzahl von Büchern deutscher Autoren.

Hier die komplette Pressemitteilung.

h

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