Die Bundesregierung hat gestern Abend den sogenannten Amicus-Curiae-Schriftsatz im Rechtsstreit um die Google Buchsuche bei dem zuständigen New Yorker Gericht eingereicht. Noch bis 4. September 2009 können Einwände und Bedenken gegen den zwischen amerikanischen Autoren- und Verlegerverbänden und Google vereinbarten Vergleich (dem sog. Google Book Settlement) vorgebracht werden. Nach dem sogenannten Fairness-Hearing am 7. Oktober, bei dem auch die Bundesregierung vertreten sein wird, entscheidet das Gericht darüber, ob der angestrebte Vergleich als fair, angemessen und vernünftig gebilligt wird und damit wirksam werden kann.
Google hat in den USA seit 2004 ohne vorherige Zustimmung der Rechtsinhaber Bücher aus US-amerikanischen Bibliotheken gescannt: Die digitalen Kopien nutzt Google für den Aufbau einer Datenbank (sog. "Google Books"-Projekt). Unter den gescannten Büchern befindet sich auch eine Vielzahl von Büchern deutscher Autoren.
Hier die komplette Pressemitteilung.
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